Beitragsanpassung in der Schadenversicherung

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Gründe für Anpassungsklauseln, gesetzliche Regeln und Aufgaben eines unabhängigen Treuhänders

 

Beitragsanpassung in der Schadenversicherung

Wesentliche Teile dieses Beitrags habe ich als Vorschlag für einen entsprechenden Eintrag im Glossar auf der Webseite des DAV eingereicht.

Warum werden Beiträge angepasst?

Versicherungsverträge in der Schadenversicherung werden in Deutschland in der Regel mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen. Damit der Kunde nach Ablauf des Jahres nicht ohne Versicherungsschutz ist, verlängern sich die Verträge üblicherweise automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn weder Kunde noch Versicherer den Vertrag kündigen. Hier gibt es regelmäßig das Problem, dass sich der Schadenaufwand je Risiko mit der Zeit verändert, so dass ein unveränderter Versicherungsbeitrag nicht mehr risikogerecht wäre. Deshalb sollten die Beiträge an die veränderten Umstände angepasst werden können.

 

Welche gesetzlichen Anforderungen gibt es?

Anders als etwa in der Lebens- oder Krankenversicherung gibt es in der Schadenversicherung keine speziellen gesetzlichen Regeln für eine Beitragsanpassung. Eine Beitragsanpassung ist möglich, wenn in den allgemeinen Versicherungsbedingungen für den jeweiligen Versicherungsvertrag entsprechende Regelungen vereinbart sind. Diese vertraglichen Regelungen werden häufig als Beitragsanpassungsklausel, Tarifänderungsklausel oder Anpassungsklausel bezeichnet. Sie können nicht beliebig gestaltet werden, denn sie müssen allgemeinen gesetzlichen Regeln des Zivilrechts genügen.

 

Nach welchen Regeln wird eine Beitragsanpassung durchgeführt?

Das hängt von der konkreten Vereinbarung im Versicherungsvertrag ab. Es finden sich dazu sehr unterschiedliche Regeln und Vorgehensweisen in der Schadenversicherung: In sehr einfachen Fällen gibt es lineare (prozentual gleiche) Anpassungen für alle Risiken eines Versicherers in einer Tarifgeneration. Diese Anpassung kann sich an einer Indexgröße, an der Veränderung der durchschnittlichen Schadenhöhe, am durchschnittlichen Schadenaufwand je Risiko oder einer ähnlichen Größe bemessen. Häufig fließen auch Veränderungen der Kosten des Versicherers mit in die Beitragsanpassung ein. Bei komplexen Tarifen mit vielen Tarifierungsmerkmalen kann auch die vollständige Nachkalkulation eines Tarifs Grundlage für die Beitragsanpassung sein.

 

Welche Rolle spielt der Treuhänder bei der Beitragsanpassung?

Für Versicherungsnehmer ist es schwer nachvollziehbar, ob eine vom Versicherer beabsichtige Beitragsanpassung angemessen ist: Zum einen hat der Versicherungsnehmer keinen Zugriff auf die Daten des Versicherers. Zum anderen ist eine versicherungsmathematische Kalkulation auch nur für die wenigsten Versicherungsnehmer inhaltlich nachvollziehbar. Um Vertrauen für ihre Nachkalkulation zu schaffen, legen verschiedenen Versicherer diese zumindest für einige Produkte einem unabhängigen Treuhänder zu Prüfung vor. Dies ist dann meistens auch im Versicherungsvertrag so geregelt. Typischerweise darf der Versicherer dann die Beiträge nur anpassen, wenn der unabhängige Treuhänder bestätigt hat, dass die Nachkalkulation den vertraglichen Regelungen entspricht.

Literatur

Manfred Wandt: Änderungsklauseln in Versicherungsverträgen. VVW, Karlsruhe 2000, ISBN 978-3-88487-893-4